Vorstandsvergütungen 2024

Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des Medizinischen Dienstes und der Ärztevereinigungen

03.03.2025·Rund 150 Institutionen des Gesundheitswesens haben zum 01.03. die Vergütungen ihrer Vorstände für das Jahr 2024 veröffentlicht. Enthalten sind die Zahlen der Ersatzkassen, der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), der Betriebs- (BKK) und der Innungskrankenkassen (IKK), der Kassenverbände, der Medizinischen Dienste (MD) sowie der Vereinigungen der Kassenärzte (KBV, KV) und Kassenzahnärzte (KZBV, KZV). Die höchste Vergütung in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems ist im Jahr 2024 erneut bei einer Krankenkasse zu finden.

Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches müssen die Vorstandsbezüge jährlich zum 01. März des Folgejahres veröffentlicht werden. Seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Diese prüft insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Vergütung im Kontext der geltenden Regelungen (vgl. "Links zum Thema"). Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte sind Aufwendungen für Dienstwagen sowie Regelungen zur Altersvorsorge und für den Fall des Ausscheidens aus dem Amt.

Aktuelles Ranking nach Krankenkassen

Alleine im Rahmen ihrer fixen und variablen Vergütungen lagen die TOP 10 der Kassenchefs im Jahr 2024 alle über 270.000 Euro, drei von ihnen über 300.000 Euro. Hinzu kommen jeweils Zusatzleistungen zur Altersversorgung (Betriebsrente/privat) und für PKW von zusammen bis knapp 100.000 Euro. In der Spitze beläuft sich damit der jährliche Gesamtaufwand einer Krankenkasse pro Vorstandsposten auf über 0,45 Millionen Euro.

Eine vollständige Übersicht aller aktuell von den Krankenkassen veröffentlichten Bezüge für 2024 und die Vorjahre finden Sie inklusive der jeweiligen Steigerungsraten im Themenbereich "Krankenkassen" (vgl. Box und "Links zum Thema"). Die Angaben in der Übersicht wurden zur Vergleichbarkeit ggf. auf Jahreswerte hochgerechnet, sofern die Veröffentlichung - z. B. durch einen Wechsel im Vorstand - Teilzeiträume beinhaltet. Ab dem Vergütungsjahr 2021 weisen die Übersichten zudem die Zusatzleistungen und die Gesamtaufwendungen der Kassen aus. Einen Großteil der zusätzlich zur fixen und ggf. variablen Vergütung aufgewendeten Mittel machen dabei die Leistungen zur Zusatzversorgung der Vorstände (Betriebsrente bzw. Zuschüsse zur privaten Vorsorge) aus. Für Einzelkassen finden Sie die Angaben zudem im jeweiligen Kassenprofil unter "Zahlen & Fakten".

Nach den vorliegenden 81 Kassenmeldungen haben sich die Vergütungen für den Vorstandsvorsitz bzw. Alleinvorstand in 10 Fällen negativ entwickelt (Vorjahr: in 14 Fällen). In 5 Fällen betrug der Zuwachs hingegen über zehn Prozent (Vorjahr: 5 Fälle). Unterschiede gab es auch bei der Zusammensetzung der Bezüge - in 46 von 81 Fällen (Vorjahr: 45 von 82 Fällen) wurde ein variabler, erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil gezahlt.

Die Top-Bezüge bei Krankenkassen im Jahr 2024
ab 270.000 Euro (Steigerung zum Vorjahr)

TK: 392.700,48 Euro (+2,50 Prozent)
BARMER: 351.805,00 Euro (+2,50 Prozent)
DAK: 332.527,26 Euro (+2,81 Prozent)
AOK Niedersachsen: 296.566,25 Euro (+7,00 Prozent)
AOK B-W: 294.625,00 Euro (+5,34 Prozent)
AOK Bayern: 294.112,49 Euro (+3,37 Prozent)
Siemens BKK: 291.528,00 Euro (+0,76 Prozent)
KKH: 274.304,55 Euro (+2,48 Prozent)
AOK PLUS: 271.800,00 Euro (+1,95 Prozent)
Audi BKK: 270.580,00 Euro (+4,11 Prozent)
AOK NordWest: 270.000,00 Euro (+0,00 Prozent)

Höchste Steigerungsraten

BKK GS: 167.500,00 Euro (+38,43 Prozent)*
BKK W&F: 144.000,00 Euro (+31,87 Prozent)*
BKK EUREGIO: 196.570,00 Euro (+28,09 Prozent)*
BKK ProVita: 174.995,20 Euro (+14,47 Prozent)
BKK Textilgruppe Hof: 120.000,00 Euro (+13,85 Prozent)**
SKD BKK: 146.517,01 Euro (+9,80 Prozent)
R+V BKK: 180.000,04 Euro (+9,12 Prozent)
energie-BKK: 208.494,02 Euro (+8,94 Prozent)
BKK firmus: 226.500,00 Euro (+7,88 Prozent)
IKK classic: 265.668,00 Euro (+7,79 Prozent)

*) Sonderfall nach VS-Wechsel (vgl. Detailhinweis in Übersicht)
**) Fusion zum 01.01.2025


Nicht gelistete Krankenkassen

Die Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsbezüge gilt nicht für alle Krankenkassen. Betriebskrankenkassen, deren Personalkosten ausschließlich vom Trägerunternehmen und damit nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden, müssen die Vorstandsvergütungen nicht veröffentlichen. 2024 traf dies auf folgende Kassen zu: BKK Krones, BKK B. Braun Aesculap, BKK Deutsche Bank AG, BKK EVM, BKK Groz-Beckert, BKK Karl Mayer, BKK Miele, BKK MTU Friedrichshafen GmbH, BMW BKK, Mercedes-Benz BKK, Merck BKK, BKK Salzgitter, Südzucker BKK.

Kassen ohne fristgerechte Veröffentlichung

Trotz Meldepflicht haben zum Stichtag 01.03.2025 vier Krankenkassen keine Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger vorgenommen:

AOK Sachsen-Anhalt,
(nachträglich veröffentlicht am 06.03.2025)
BKK exklusiv,
(nachträglich veröffentlicht am 12.03.2025)
SECURVITA,
(nachträglich veröffentlicht am 11.03.2025)
Siemens Betriebskrankenkasse (SBK),
(nachträglich veröffentlicht am 05.03.2025)
Fehlende Transparenz: Mehrfacheinkünfte und variable Vergütungen
Mehrfacheinkünfte/Ämterhäufung:

Werden Krankenkassen in Personalunion durch einen gemeinsamen Vorstand vertreten, so wird dessen Vergütung nicht kumuliert, sondern nur für jede Kasse einzeln veröffentlicht. Personalunionen gab es 2024 z. B. zwischen der BKK Salzgitter (keine Pflicht zur Veröffentlichung) und den kleineren BKKn public und TUI. Die hierbei für die kleineren Kassen relativ geringen Bezüge verstehen sich für den Vorstand also in Summe mit der Vergütung der jeweils größeren Kasse.

Variable Vergütungsbestandteile:

Einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung können variable Vergütungsbestandteile wie Prämien und Sonderzahlungen ausmachen. Welche Ziele zur Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile erreicht werden müssen, bleibt bei der Veröffentlichungspflicht jeweils unberücksichtigt. Nach den aktuellen Veröffentlichungen erhielten die Vorstandsvorsitzenden bzw. Alleinvorstände folgender Kassen in den Jahren 2023/2024 die höchsten variablen Vergütungsbestandteile (absolut, ab 50 TEUR):

Audi BKK: 76.000,00 Euro (2024)
AOK Plus: 61.800,00 Euro (2024)
AOK Niedersachsen: 59.313,25 Euro (2024)
AOK B-W: 58.925,00 Euro (2024)
energie-BKK: 56.000,00 Euro (2024)
mkk, vormals BKK VBU: 54.000,00 Euro (2024)
AOK Bayern: 53.652,17 Euro (2024)
Pronova BKK: 50.000,00 Euro (2024)

Die vollständige Liste finden Sie unter "Links zum Thema"
Die gesetzliche Meldepflicht bezieht sich nicht nur auf die Krankenkassen, sondern auch auf andere - mittelbar durch Beitragsgelder finanzierte - Körperschaften und Institutionen des Gesundheitswesens, z. B. die Kassenverbände, die Medizinischen Dienste (MD/MD Bund) sowie die Abrechnungsstellen der Ärzte und Zahnärzte.

Verbände der Krankenkassen
Bezüge der Vorstandschefs/GF 2024 inkl. Steigerungsrate

GKV-Spitzenverband: 262.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
AOK BV: 305.400,00 Euro (+5,33 Prozent)*
vdek (Ersatzkassen): 257.500,00 Euro (+3,00 Prozent)
BKK Dachverband: keine Veröffentlichung
BKK LV Bayern: 213.000,00 Euro (+5,45 Prozent)
BKK LV Mitte: 180.960,00 Euro (+2,42 Prozent)
BKK LV Nordwest: 197.070,96 Euro (+2,50 Prozent)
BKK LV Süd: 225.000,00 Euro (+1,12 Prozent)
IKK e.V.: keine Veröffentlichung

*) Steigerungsrate bereinigt um variable Vergütungen für Vorjahre

Medizinische Dienste (MD/MD Bund)
Bezüge der Vorstandsvorsitzenden 2024 inkl. Steigerungsrate

Medizinischer Dienst Bund (MD Bund): 192.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Baden-Württemberg: 194.365,25 Euro (+1,88 Prozent)
Bayern: 218.250,00 Euro (+21,25 Prozent)
Berlin-Brandenburg: 190.962,00 Euro (-2,75 Prozent)
Bremen: 151.847,80 Euro (+5,00 Prozent)
Hessen: 193.733,36 Euro (+21,08 Prozent)
Mecklenburg-Vorpommern: 161.845,45 Euro (+0,00 Prozent)
Niedersachsen: 161.926,12 Euro (+24,07 Prozent)
Nord: 155.053,62: -3,54 Prozent)
Nordrhein: 201.000,00 Euro (+2,55 Prozent)
Rheinland-Pfalz: 189.316,67 Euro (-1,71 Prozent)
Saarland: 162.751,56 Euro (+4,07 Prozent)
Sachsen: 168.000,00: -3,75 Prozent)
Sachsen-Anhalt: 200.509,45 Euro (+13,47 Prozent)
Thüringen: 152.000,00 Euro (+10,14 Prozent)
Westfalen-Lippe: 187.833,00 Euro (+10,75 Prozent)

Ärztevertreter insgesamt weiter TOP-Verdiener

Innerhalb des Gesundheitswesens sind auch für 2024 erneut die Ärztevertreter diejenigen Selbstverwalter mit dem höchsten Vergütungsniveau. Die höchste Einzelvergütung (ohne Aufwandsentschädigungen) entfällt 2024 jedoch erneut auf den Vorstandsvorsitzenden der Techniker Krankenkasse (TK), Dr. Jens Baas. Seine Grundvergütung beträgt 392.700,48 Euro (2023: 383.122,44 Euro).

Kassenärztliche Vereinigungen (KVen)
Bezüge der Vorstandsvorsitzenden 2024 inkl. Steigerungsrate

Bundesvereinigung (KBV): 367.168,08 Euro (-0,78 Prozent)
Baden-Württemberg: 290.000,04 Euro (+0,00 Prozent)
Bayern: 326.449,80 Euro (-12,74 Prozent)
Berlin: 305.000,04 Euro (+0,66 Prozent)
Brandenburg: 298.450,00 Euro (+0,00 Prozent)
Bremen: 291.675,00 Euro (+4,29 Prozent)
Hamburg: 293.129,64 Euro (+2,00 Prozent)
Hessen: 290.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Mecklenburg-Vorpommern: 258.500,00 Euro (-9,11 Prozent)
Niedersachsen: 310.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Nordrhein: 294.000,00 Euro (+2,08 Prozent)
Rheinland-Pfalz: 264.150,00 Euro (+0,00 Prozent)
Saarland: 290.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Sachsen: 297.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Sachsen-Anhalt: 302.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Schleswig-Holstein: 310.408,29 Euro (+10,83 Prozent)
Thüringen: 288.000,00 Euro (+1,41 Prozent)*
Westfalen-Lippe: 280.000,00 Euro (+0,00 Prozent)

*) VS-Wechsel zum 01.07.2024, inkl. 15.230,67 Euro Urlaubsabgeltung

Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen)
Bezüge der Vorstandsvorsitzenden 2024 inkl. Steigerungsrate

Bundesvereinigung (KZBV): 325.162,80 Euro (-0,23 Prozent)
Baden-Württemberg: 288.400,00 Euro (+1,19 Prozent)
Bayern: 317.520,00 Euro (+0,80 Prozent)
Berlin: 272.333,33 Euro (+7,35 Prozent)
Brandenburg: 226.600,00 Euro (+3,00 Prozent)
Bremen: 240.200,00 Euro (-0,25 Prozent)
Hamburg: 189.600,00 Euro (+1,21 Prozent)
Hessen: 256.650,12 Euro (+0,00 Prozent)
Mecklenburg-Vorpommern: 233.745,70 Euro (+6,38 Prozent)
Niedersachsen: 276.480,00 Euro (+0,00 Prozent)
Nordrhein: 344.112,00 Euro (+1,02 Prozent)
Rheinland-Pfalz: 258.518,80 Euro (-0,83 Prozent)
Saarland: 230.983,64 Euro (+8,44 Prozent)
Sachsen: 281.875,00 Euro (+2,50 Prozent)
Sachsen-Anhalt: 269.091,20 Euro (+3,17 Prozent)
Schleswig-Holstein: 236.500,00 Euro (+0,00 Prozent)
Thüringen: 243.935,97 Euro (+0,00 Prozent)
Westfalen-Lippe: 275.400,04 Euro (+0,15 Prozent)Aktualisiert um Nachmeldungen am 12.03.2025


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