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Neue Akutleitstellen und Notfallzentren

Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

18.07.2024·Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines NotfallGesetzes (NotfallG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Hilfesuchende im Akut- und Notfall schneller in die passende Behandlung zu vermitteln und Notfalleinrichtungen effizienter zu nutzen.

Kernstück des NotfallG sind so genannte "Akutleitstellen", in denen Ärzte telefonisch oder per Video beraten, sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, in denen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng zusammenarbeiten und künftig auch mit niedergelassenen Praxen kooperieren. Die Reform im Einzelnen 24/7 Vermittlung über "Akutleitstellen"...

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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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