
Klarstellung des BSG
Keine Finanzierung von Bundesbehörden aus Beitragsgeldern der GKV
19.05.2021·Mit dem 2015 beschlossenen Präventionsgesetz hat der Gesetzgeber die Krankenkassen zur zwangsweisen Abführung von jährlich rund 35 Millionen Euro an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verpflichtet. Diese unter Regie des damaligen Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) eingeführte Ko-Finanzierung einer Bundesbehörde aus Beitragsmitteln der GKV hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel nun für unzulässig erklärt.
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Dies ist ein Ausdruck aus sportbonus.org
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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