
Änderungen am PDSG nötig
Bundesdatenschutzbeauftragter droht mit Stopp der ePA
11.04.2020·Der am 01.04.2020 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) weist wesentliche datenschutzrechtliche Defizite auf, insbesondere beim Zugriffsmanagement auf die elektronische Patientenakte (ePA). Dies teilt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit. Ohne Änderungen am PDSG müsse den Kassen In letzter Konsequenz das Angebot entsprechender ePA untersagt werden.
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

Dies ist ein Ausdruck aus sportbonus.org
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
Dies ist ein Ausdruck aus sportbonus.org
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.