Bundesministerium für Gesundheit|28.04.2025

PRESSEMITTEILUNG

ePA für alle startet am 29. April 2025

Berlin (kkdp)·Nach dem erfolgreichen Abschluss der Testphase startet die elektronische Patientenakte (ePA) für alle am 29. April 2025 bundesweit. Ab dann können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker die ePA im Versorgungsalltag nutzen.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte bleibt für die Leistungserbringer zunächst freiwillig. So erhalten sie Zeit, sich mit System und Umgang der Patientenakte vertraut zu machen. Für Patientinnen und Patienten heißt das, dass noch nicht jeder Leistungserbringer ab bundesweitem Start mit der ePA arbeiten wird. Die verpflichtende Nutzung für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Für die Versicherten bleibt die Nutzung der ePA freiwillig.


Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: "Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte markiert einen längst überfälligen Wendepunkt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, 20 Jahre hat die Einführung gedauert. Patientinnen und Patienten bekommen endlich einen Überblick über ihre Daten und Befunde. Ärztinnen und Ärzte können bessere Entscheidungen treffen. Damit wird die Qualität der Versorgung besser sowie neue KI unterstützte Forschung möglich. Fortschrittliche Ärztinnen und Ärzte werden die ePA direkt nutzen, im Herbst sind dann alle Leistungserbringer dazu verpflichtet. Sie werden schnell merken, dass ihnen die ePA hilft, Patientinnen und Patienten besser zu behandeln. Ich bin überzeugt: Bereits nach kurzer Zeit wird die ePA im Versorgungsalltag in Deutschland nicht mehr wegzudenken sein."

Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der gematik: "Für uns hat die Sicherheit von Gesundheitsdaten oberste Priorität. Wie geplant, wurden die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten Sicherheitsmaßnahmen fristgerecht zur bundesweiten Einführung erfolgreich abgeschlossen. Zusammen mit unseren Gesellschaftern, dem BSI und unseren Industriepartnern sind wir kontinuierlich im engen Austausch, um die Sicherheit der ePA für alle zu gewährleisten."

Die Anwendung der ePA für alle im Versorgungsalltag wurde zunächst im Rahmen einer Pilotphase in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und in Teilen NRWs getestet. Außerdem wurden die mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmten zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen für die bundesweite Einführung der ePA von der gematik umgesetzt: Bei Nutzung der ePA werden jetzt zusätzlich die Krankenversicherungsnummer sowie weitere Kartenmerkmale abgeglichen. Und die Zahl der Zugriffe auf elektronische Patientenakten wurde abhängig von der Größe der nutzenden Einrichtung limitiert.

Durch den Überblick über Befunde, Diagnosen und Medikation der Versicherten wird die ePA den Versorgungsalltag spürbar verbessern. Zudem wird sie die Forschung mit Gesundheitsdaten in Deutschland erleichtern und medizinische Innovation schneller ermöglichen. Patientinnen und Patienten können ihre ePA über die ePA-App oder die Ombudsstellen der Krankenkassen verwalten und so zum Beispiel den Zugriff durch einzelne Leistungserbringer beschränken.

Weitere Informationen

Themenseite ePA
Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die ePA für alle stellt Ihnen das BMG auf einer Themenseite zusammen.

Hinweise der gematik zur ePA
Antworten auf technische Fragen und zur Sicherheit der ePA finden Sie auf der Website der gematik.

Pressekontakt:

Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
[email protected]


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