
Elektronische Patientenakte (ePA)
Schon seit 01.01.2021 haben gesetzlich Krankenversicherte das Recht auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Sie wird von den Krankenkassen als kostenlose App zur Verfügung gestellt. In der ePA können Patienten ihre Befunde, Therapieempfehlungen und Behandlungstermine einsehen. Sie können ihrem Hausarzt, ihren Fachärzten oder dem Apotheker erlauben, Patientendaten in der ePA zu speichern oder diese einzusehen. Das soll unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden und einen Arztwechsel erleichtern. Auch können die behandelnden Ärzte beim Verschreiben von Medikamenten Wechselwirkungen leichter vermeiden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und musste bis einschließlich 2024 bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.Einstieg im Jahr 2021 mit dem PDSG
Gesetzliche Grundlage für die stufenweise Einführung der ePA war zunächst das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), das am 20.10.2020 in Kraft getreten ist (vgl. "Links zum Thema"). Nach einer Test- und Einführungsphase ab 01.01.2021 hatten Versicherte einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihre ePA mit Behandlungsdaten befüllen. Der Versicherte entschied dabei, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht wurden und wer in jedem Einzelfall auf die ePA zugreifen durfte.
Bestandteil des PDSG war auch eine einmalige Vergütung von 10 Euro für Ärzte, die erstmals Einträge in einer ePA vornehmen sowie eine Vergütung für die Verarbeitung medizinischer Daten in der ePA im Behandlungskontext. Krankenhäusern entstand zudem ein Anspruch auf 5 Euro für die Übertragung von Daten, die im Rahmen der Krankenhausbehandlung entstanden sind.
Für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt die elektronische Patientenakte ab dem 01.01.2022.
Einführung durch das DigiG ab 2025
Im Dezember 2023 hat der Bundestag mit dem Digital-Gesetz (DigiG) beschlossen, die ePA für alle gesetzlich Versicherten ab 2025 schrittweise und verpflichtend einzuführen (vgl. "Links zum Thema"). Hierzu richten die Krankenkassen für alle Versicherten automatisch eine ePA ein. Es gilt das sogenannte "Opt-out"-Prinzip: Wer die ePA nicht nutzen will, muss aktiv werden und ihrer Einrichtung widersprechen. Im Echtbetrieb wird die ePA ab 15.01.2025 in den Pilotregionen Hamburg und Franken starten. Bundesweit verfügbar sein soll sie dann ab 15.02.2025.
Einen umfangreichen Überblick zur ePA (Einrichtung, Datenspeicherung, Zugriffsrechte, Vor- und Nachteile, Nutzung und Widerspruch) hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt (vgl. "Links zum Thema").
Links zum Thema
- Verbraucherzentrale NRW: Was man zur ePA ab 2025 wissen muss
- vzbv-Kritik: Kassen informieren über ePA nur unzureichend
- Digitalgesetz beschlossen: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten startet 2025
- Mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
- Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) an der ePA
- Bundestag beschließt PDSG - die Regelungen im Detail

Dies ist ein Ausdruck aus sportbonus.org
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