BKK firmus


Mehrleistung

Impfschutz - auch auf Reisen!

Mit der BKK firmus gesund durch das Jahr!.

Die BKK firmus bietet Ihnen einen ausgezeichneten, umfangreichen Impfschutz auch bei Reisen ins Ausland und übernimmt zusätzlich zu den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.

Voraussetzungen für die Erstattung

- Die BKK firmus erstattet die Kosten bis zu 500,00 Euro, zusätzlich zu den Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V, für alle ärztlich verordneten Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist.

- Die Impfleistungen werden als Sachleistung gewährt und über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Die Kosten für den Impfstoff werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten sowie die Kosten der Impfleistung nach Vertragssätzen übernommen, aber maximal in der Höhe der Kosten, die die BKK firmus als Sachleistung zu tragen hätte. Satz 2 gilt nur dann, sofern im Einzelfall eine Abrechnung über die eGK nicht möglich ist.

- Eine Übernahme der Schutzimpfungen ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber die Schutzimpfungen unentgeltlich anbietet oder die Durchführung der Impfungen in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt (z.B. bei beruflich notwendigen Auslandsaufenthalten) oder in die Pflicht eines anderweitigen Kostenträgers fällt.

- Es werden keine Kosten für Schutzimpfungen erstattet, wenn Versicherte von der Möglichkeit einer betrieblichen Schutzimpfung keinen Gebrauch gemacht haben.

Sind bei Ihnen die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, benötigen wir neben der ärztlichen Verordnung des Impfstoffs den ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Antrag zur Erstattung der Impfkosten, welchen Sie beispielsweise zum Download auf unserer Homepage finden.

Autor: BKK firmus


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